Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen

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Ausfuhrkennzeichen auch ­Zollkennzeichen genannt, werden für die Ausfuhr von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland gebraucht. Die Schilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. HU (TÜV-Bericht) für das Fahrzeug muss gültig sein. Die Versicherung gilt in ganz Europa. Auf der grünen Karte sind die Länder und Schadenbüros vermerkt.
Gern besorgen wir für Sie die Ausfuhrkennzeichen und führen Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vor.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!

TEL. 069-133 913 77


SERVICE AM SAMSTAG:

Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen erhalten Sie bei uns auch am Samstag.


Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt war
  • Versicherungsdoppelkarte (gelbe 3-fache Bestätigung gem. § 7 IntKfzVO) + Grüne Karte
  • Vollmacht*
  • Hauptuntersuchung Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
  • Achtung: Das Fahrzeug muss der Zulassungsstelle vorgeführt werden!

* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center


Sehen Sie bitte unser Versicherungsdoppelkarten Angebot an!