Kennzeichenmitnahme beim Umzug
Seit 2010 ermöglicht das Bundesland Hessen dem Fahrzeughalter nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
in Hessen die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichen seines Fahrzeuges.
Dadurch erspart sich der Fahrzeughalter den Kauf von neuen Kfz-Kennzeichen.
Die Änderung der Adresse muss jedoch bei der zuständigen neuen Zulassungsstelle beantragt werden.
Diese Änderung gilt vorerst nur für einen Umzug.