Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugspapieren/Kennzeichen Privat
Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung neues Zulassungsbescheinigungs Teil I, II oder Kennzeichens, inklusive Abhol- und Zustellservice.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,
dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Hauptuntersuchungsbericht (HU) im Original
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat.
Hinweis:
Wurde Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde aufgeboten werden.
Das Aufbietungsverfahren dauert ca. 4-6 Wochen.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat.
Hinweis:
Wurde Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
*Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Kennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen müssen diese bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,
dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- das evtl. vorhandene zweite Kennzeichen
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die die Kennzeichen verloren hat.
Hinweis:
Wurden Kennzeichen nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für das/die Kennzeichen verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Grüne Kennzeichen Privat
Grüne Kennzeichen sind amtliche Autokennzeichen für bestimmte Organisationen und Steuer befreite Fahrzeuge wie z.B. Fahrzeuge von Schwerbehinderten, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen oder Hilfsorganisationen (DRK, Feuerwehr), Schaustellerfahrzeuge und selbst fahrende Arbeitsmaschinen, außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck ( z.B. für Boote, Segelflugzeuge, Tiere).
Gern übernehmen wir für Sie die Anmeldung von Kraftfahrzeugen. Wir bieten die Kfz-Zulassung inklusive
Wunschkennzeichen, Abhol- und Zustellservice an.
Hierzu füllen Sie bitte unseren Online-Auftrag aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Um ein Fahrzeug mit einem Grünen Kennzeichen auf Ihren Namen zuzulassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Genehmigung des Finanzamtes über Steuerbefreiung**
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- COC-Papier (nur bei Neufahrzeugen)
- falls Fahrzeug noch zugelassen: bisherige Kennzeichen
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
** Der Antrag für die Steuervergünstigung muss auf dem Original-Formular bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.
Wir haben eine Kopie des Formulars in unserem Download-Center für Sie eingestellt und möchten Sie bitten diese
auszufüllen damit wir die Daten auf das Original-Formular übertragen können.
Strona 3 z 3
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