Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugspapieren/Kennzeichen Privat
Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung neues Zulassungsbescheinigungs Teil I, II oder Kennzeichens, inklusive Abhol- und Zustellservice.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,
dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Hauptuntersuchungsbericht (HU) im Original
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat.
Hinweis:
Wurde Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde aufgeboten werden.
Das Aufbietungsverfahren dauert ca. 4-6 Wochen.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat.
Hinweis:
Wurde Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
*Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Kennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen müssen diese bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,
dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- das evtl. vorhandene zweite Kennzeichen
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die die Kennzeichen verloren hat.
Hinweis:
Wurden Kennzeichen nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für das/die Kennzeichen verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center