Oldtimer Zulassung Privat
Oldtimer ist ein Fahrzeug das vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurde, weitestgehend dem
Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist.
Diese Fahrzeuge werden zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt.
Alle Oldtimer-Fahrzeuge sind von der Abgasuntersuchung befreit und dürfen ohne Feinstaubplakette in sämtliche Umweltzonen einfahren.
Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich,
ausgenommen ist die Kombination mit einem Saisonkennzeichen.
Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische
und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird.
Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahrzeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.
TEL. 069-133 913 77
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- ggf. Hauptuntersuchung Prüfbericht
- ggf. Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
- falls Fahrzeug noch zugelassen: bisherige Kennzeichen
- TÜV-Gutachten nach § 23 StVZO
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center