Grüne Kennzeichen Privat
Grüne Kennzeichen sind amtliche Autokennzeichen für bestimmte Organisationen und Steuer befreite Fahrzeuge wie z.B. Fahrzeuge von Schwerbehinderten, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen oder Hilfsorganisationen (DRK, Feuerwehr), Schaustellerfahrzeuge und selbst fahrende Arbeitsmaschinen, außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck ( z.B. für Boote, Segelflugzeuge, Tiere).
Gern übernehmen wir für Sie die Anmeldung von Kraftfahrzeugen. Wir bieten die Kfz-Zulassung inklusive
Wunschkennzeichen, Abhol- und Zustellservice an.
Hierzu füllen Sie bitte unseren Online-Auftrag aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Um ein Fahrzeug mit einem Grünen Kennzeichen auf Ihren Namen zuzulassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Genehmigung des Finanzamtes über Steuerbefreiung**
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- COC-Papier (nur bei Neufahrzeugen)
- falls Fahrzeug noch zugelassen: bisherige Kennzeichen
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
** Der Antrag für die Steuervergünstigung muss auf dem Original-Formular bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.
Wir haben eine Kopie des Formulars in unserem Download-Center für Sie eingestellt und möchten Sie bitten diese
auszufüllen damit wir die Daten auf das Original-Formular übertragen können.
Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugspapieren/Kennzeichen Privat
Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung neues Zulassungsbescheinigungs Teil I, II oder Kennzeichens, inklusive Abhol- und Zustellservice.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,
dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Hauptuntersuchungsbericht (HU) im Original
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat.
Hinweis:
Wurde Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde aufgeboten werden.
Das Aufbietungsverfahren dauert ca. 4-6 Wochen.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat.
Hinweis:
Wurde Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
*Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Kennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen müssen diese bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,
dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- das evtl. vorhandene zweite Kennzeichen
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die die Kennzeichen verloren hat.
Hinweis:
Wurden Kennzeichen nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für das/die Kennzeichen verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Kfz Abmeldung
Gern übernehmen wir für Sie die Abmeldung von Kraftfahrzeugen.
Wir bieten die Kfz-Abmeldung inklusive Abhol- und Zustellservice an.
Sie können uns per Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren.
TEL. 069-133 913 77
Wenn Ihr Fahrzeug verkauft oder verschrottet werden soll,
benötigen Sie für die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle
folgende Unterlagen:
Vorübergehende Stilllegung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Alte Kennzeichen
- Verbleibserklärung*
Endgültige Stilllegung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Alte Kennzeichen
- Verbleibserklärung* oder Verwertungsnachweis der verwertenden Firma
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Kfz Brieferstellung-Importfahrzeuge Privat
Kfz Brieferstellung für EU Neu- und Gebrauchtfahrzeuge können Sie nur in Verbindung mit einer Kfz-Zulassung beantragen, da keine blanko Fahrzeugbriefe von der Zulassungsstelle ausgestellt werden können.
Gern übernehmen wir für Sie diese Aufgabe inklusive Wunschkennzeichen, Abhol- und Zustellservice.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Soll ein neues oder gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der EUROPÄISCHEN UNION eingeführt und auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen (es müssen eventuell noch weitere Unterlagen nachgereicht werden – dieses wird im Einzelfall vom Zulassungsstellen-Mitarbeiter entschieden)
Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Für Fahrzeuge mit COC-Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag/Originalrechnung
- eVB-Nummer
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- ausländische Zulassungsdokumente (werden von der Zulassungsstelle eingezogen)
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
Für Fahrzeuge OHNE COC-Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bestätigung der technischen Daten
- Kaufvertrag/Originalrechnung
- eVB-Nummer
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- ausländische Zulassungsdokumente (werden von der Zulassungsstelle eingezogen)
- Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (für Gebrauchte Fahrzeuge)
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Soll ein neues oder gebrauchtes Kraftfahrzeug NICHT aus einem EU Land eingeführt und auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen (es müssen eventuell noch weitere Unterlagen nachgereicht werden – dieses wird im Einzelfall vom Zulassungsstellen-Mitarbeiter entschieden)
Für Fahrzeuge mit COC-Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- ggf. TÜV Gutachten nach § 21 StVZO bzw. die Bestätigung der technischen Daten (nur wenn EG-Typengenehmigungsnummer fehlt)
- Kaufvertrag/Originalrechnung
- eVB-Nummer
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- ausländische Zulassungsdokumente (werden von der Zulassungsstelle eingezogen)
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
Für Fahrzeuge OHNE COC-Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- TÜV Gutachten nach § 21 StVZO bzw. Vollabnahme durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Kaufvertrag/Originalrechnung
- eVB-Nummer
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- ausländische Zulassungsdokumente (werden von der Zulassungsstelle eingezogen)
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Kfz Ummeldung Privat
Gern übernehmen wir für Sie die Unmeldung von Kraftfahrzeugen. Wir bieten die Kfz-Ummeldung inklusive
Wunschkennzeichen, Abhol- und Zustellservice an.
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TEL. 069-133 913 77
Um ein Fahrzeug umzumelden bzw. eine Namens- oder Adressenänderung eintragen zu lassen,
benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ummeldung außerhalb des Kreises
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer (wird nur bei Versicherungswechsel benötigt)
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- bisherige Kennzeichen
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Ummeldung innerhalb des Kreises
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer (wird nur bei Versicherungswechsel benötigt)
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Vollmacht*
- Steuer-Einzugsermächtigung*
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- bisherige Kennzeichen (nur bei zugelassenem Fahrzeug und wenn Umkennzeichnung gewünscht wird)
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Einverständniserklärung* und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center